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Über Zollverein
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Willkommen

bei den Freunden Zollverein

Bewahren. Gestalten. Erleben.

Seit der Gründung des Fördervereins „Freunde Zollverein“ hat dieser mehr als 310 Projekte mit über 1,5 Millionen Euro unterstützt und diverse kulturelle Veranstaltungen ermöglicht.

Einen zentralen Beitrag zum reichhaltigen Kulturleben, mit dem das UNESCO-Welterbe Zollverein heute Hundertausende von Besucherinnen und Besuchern anzieht, hat der Verein Freunde Zollverein geleistet. In den vergangenen 20 Jahren ermöglichte er zahlreiche Musik- und Theaterfestivals, Konzerte, Ausstellungen, Lesungen sowie aktuell den Ausbau des Denkmalpfades an der Kokerei. Gründungsmitglied des Vereins war unter anderem die Verlegerin und Mäzenin Anneliese Brost. „Sie hat sich hier in Essen ungeheuer engagiert für Benachteiligte und für die Kultur“, erläutert Dr. Anneliese Rauhut, seit 2013 Vorsitzende der „Freunde Zollverein“.

Die Ernennung von Zeche und Kokerei Zollverein zum UNESCO-Welterbe im Jahr 2001 war die Initialzündung für die Gründung der „Gesellschaft der Freunde und Förderer der Stiftung Zollverein e.V.“. Die finanziellen Mittel der Stiftung Zollverein waren zu knapp bemessen, um selbst im großen Rahmen kulturelle Veranstaltungen zu realisieren. Daher machten es sich die „Freunde Zollverein“ zur Aufgabe, die Stiftung Zollverein dahingehend zu unterstützen. Das ist bis heute so. Starke Partner wie die NRW-Stiftung und die RAG-Stiftung unterstützen die Gesellschaft der Freunde und Förderer Zollverein bei der Projektfinanzierung, zum Beispiel im Rahmen der Erweiterung des Denkmalpfades Kokerei.

Der Förderverein ermöglicht hochkarätige Kulturveranstaltungen sowie Stadtteilprojekte wie das Tanzprojekt einer Gesamtschule mit dem Essener Aalto-Theater, das Große Zechenfest im Herbst, die Zollverein-Eisbahn und den freien Eintritt auf Zollverein für Menschen aus dem Stadtteil. „Heute umfasst unser Förderverein mehr als 600 Mitglieder – von großen Unternehmen wie Evonik über den pensionierten Koker bis hin zu engagierten Bürgerinnen und Bürgern. Unser Mitgliedsbeitrag beträgt lediglich 36 Euro im Jahr. Schon Anneliese Brost hat damals gefordert: ,Da muss jeder Mitglied werden können.’ – Das ist für uns bis heute ein wichtiges Anliegen“, betont Dr. Anneliese Rauhut.

Gut gefördert!

News zu den Förderprojekten und Veranstaltungen der Freunde Zollverein
Aktuelles

Zollverein meets Zollverein

Freunde beim Digital Campus

Aktuelle Förderungen

NRW-Stiftung fördert erneut Ausbau Denkmalpfad Kokerei

Stiftung Zollverein plant fünf weitere Vermittlungsstationen bis 2026

Stipendiaten

Deutschlandstipendiaten auf dem Welterbe

Studierende erleben Zollverein

Aktuelles

Ballwechsel unterm Doppelbock

Aufschlag, Konter, Schmetterball …

Kunst & Kultur

Stone Techno Festival 2023

Wandel hör- und tanzbar machen

Denkmalpfad Zollverein

Vermittlungsstationen auf Kokerei Zollverein

Nebenprodukte und Verkokung anschaulich vermitteln

Kunst & Kultur

Förderfreudig

3 Fragen an Dr. Anne Rauhut

Kunst & Kultur

„obstinate, headstrong girl!“ (Jane Austen)

Lesung über eigensinnige Frauen mit Carolin Emcke und Anke Engelke

Zollverein zum Hören

Glück Auf!

Podcast der Jungen Freunde Zollverein

Kunst & Kultur

Tacheles

Hier wird Klartext gesprochen

Stipendiaten

Deutschlandstipendiaten auf Zollverein

160 Studierende begrüßt

Junge Kultur

Mozart mittendrin

Abschluss des Schulprojektes "AkzepTANZ"

Denkmalpfad Kokerei Zollverein

Denkmalpfad Kokerei auf Zollverein erweitert

Beeindruckende 3D-Animationen und Projektionen

Das Quartier

Erfolgsrezept „Doppelbock“

Kooperation zwischen Zollverein und Stauder traf Geschmack

Industriekultur

Lebendige Geschichtsvermittlung

Ausbau des Denkmalpfads

Kunst & Kultur

Exklusiv unterwegs

Führungen für unsere Mitglieder

Industriekultur

Erster Ausstellungskubus im Denkmalpfad Kokerei eröffnet

Bestandteil der Zollverein-Führung „Durch Koksofen und Meistergang“

Junge Kultur

Beethoven-Kurzfilm

Abschluss des Schulprojektes "AkzepTANZ"

Blickfeld Zollverein

"A List of Distractions"

Fotografische Arbeiten und Installationen

Kunst & Kultur

Stone Techno X Zollverein

Mit Colin Benders, Nene H, Oscar Mulero, Rødhåd

Kunst & Kultur

Großes Zechenfest 2019

Unser Zollverein-Quiz

Blickfeld Zollverein

"Das staunende Auge"

Fotografische Erkundungen

Blickfeld Zollverein

„Der Punkt, an dem das Bild an das Reale rührt“

Intermediale Ausstellung zum Thema „Kohle“

Warum Sie Mitglied werden sollten

Wer zu unserem Freundeskreis gehört, wird auch wie ein Freund behandelt! Profitieren Sie als Mitglied von Vorzugskonditionen:

  • 20 Prozent Rabatt auf Karten für Veranstaltungen der Stiftung Zollverein
  • ermäßigter Eintritt im Denkmalpfad Zollverein, im Ruhr Museum und im Portal der Industriekultur
  • jährliche Einladung zu einer attraktiven Clubveranstaltung
  • Einladungen zu Exklusivführungen durch Ausstellungen des Ruhr Museums und der Stiftung Zollverein

 

Der Jahresbeitrag und alle Spenden können steuermindernd geltend gemacht werden.

Erleben Sie das UNESCO-Welterbe Zollverein gemeinsam mit Freunden!

Unsere Förderprojekte

Seit der Gründung im Jahr 2001 haben die Freunde Zollverein über 300 Projekte auf dem UNESCO-Welterbe gefördert.
Freunde Zollverein

Gemeinsam gefördert

Projekte mit der RAG-Stiftung

Freunde Zollverein

Förderprojekte 2023

Von A wie Anke Egelke bis Z wie Zechenfest

Freunde Zollverein

Förderprojekte 2022

20 Jahre Welterbe. Das Jubiläumsjahr

Freunde Zollverein

Förderprojekte 2021

Viel Kultur auf dem Welterbe

Freunde Zollverein

Förderprojekte 2020

Ausstellungen, Kino, Konzerte...

Freunde Zollverein

Förderprojekte 2019

Konzerte, Kabarett, Sommerspaß und mehr

Freunde Zollverein

Förderprojekte 2018

Sport, Talk, Musik und mehr

Freunde Zollverein

Förderprojekte 2003 bis 2017

Viel los auf dem Welterbe

Satzung

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Stiftung Zollverein e. V.

Stand: Beschluss der Mitgliederversammlung vom 14.09.2022

§ 1 Name und Sitz
Die „Gesellschaft der Freunde und Förderer der Stiftung Zollverein e.V.“ – im nachfolgenden kurz „Gesellschaft“ genannt – wurde am 23.03.2001 gegründet und hat ihren Sitz in Essen.

Sie ist in das Vereinsregister beim AG Essen 4222 eingetragen.

§ 2 Zweck
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Die Gesellschaft sieht ihre Aufgabe darin,

  1. die gemeinnützige Stiftung Zollverein und die von ihr unmittelbar oder mittelbar verfolgten Zwecke finanziell zu unterstützen, um ihr über den Rahmen ihrer Etatmittel hinaus die Unterhaltung des Denkmals Zollverein, die Förderung und Durchführung künstlerischer und kultureller Aufgaben sowie die Förderung von Lehre und Forschung zu ermöglichen,
  2. Mittel zur Verfügung zu stellen oder Stiftungen zu akquirieren, die der Erhöhung des Stiftungsvermögens der Stiftung Zollverein dienen.
  3. Personen aus Familien ohne oder mit geringem Einkommen die Teilnahme an Veranstaltungen zu ermöglichen, die im Zusammenhang mit der Verwirklichung des Stiftungszweckes stehen.

Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.


§ 3 Gewinnverwendung
Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft.

Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden keinerlei Zahlungen.

Einzelspenden ab € 50.000,00 können dem Stiftungsvermögen zugeführt werden.

Für den Fall der Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft gilt die Regelung des § 16 Abs. 2.

§ 4 Verwaltungsaufgaben
Vorstand und Mitglieder arbeiten ehrenamtlich und erhalten keinerlei Vergütung.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 5 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele der Gesellschaft unterstützt.

Der Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt durch schriftlichen Antrag und seine Annahme durch den Vorstand (§ 9 Abs. 1). Durch Beschluss des Vorstandes können besonders verdiente Personen zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

§ 6 Beiträge
Die Jahresbeiträge können von jedem Mitglied nach freiem Ermessen bestimmt werden. Sie sind jeweils bis Mitte des Kalenderjahres fällig. Die Mitgliederversammlung kann Mindestbeiträge festsetzen.

Bei Nichtzahlung von zwei Jahresbeiträgen kann der Vorstand den Ausschluss beschließen, wovon das betroffene Mitglied mindestens 30 Kalendertage vorher zu informieren ist. Für diese Information ist die postalische Aufgabe eines Schreibens an die letzte bekannte Anschrift des Mitglieds ausreichend.

§ 7 Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss.

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand. Er wird nur zum Schluss des laufenden Kalenderjahres wirksam und muss spätestens jeweils bis zum 30.09. an den Vorstand erklärt worden sein.

Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.

§ 8 Organe der Gesellschaft
Die Organe der Gesellschaft sind

  1. der Vorstand
  2. die Mitgliederversammlung

§ 9 Zusammensetzung, Wahl und Aufgaben des Vorstandes
Der Vorstand setzt sich zusammen aus

  • dem Vorsitzenden
  • dem stellvertretenden Vorsitzenden
  • dem Schatzmeister
  • dem Schriftführer
  • dem Vorstandsvorsitzenden der Stiftung Zollverein (verzeichnet im Stiftungsverzeichnis für das Land NRW, Ordnungsnummer 761) als geborenes Vorstandsmitglied.
  • und mindestens drei weiteren Mitgliedern.

 

Die Geschäftsführung und die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Gesellschaft im Sinne des § 26 BGB werden durch den Vorsitzenden, seinen Stellvertreter und den Schatzmeister wahrgenommen. Sie bilden den „geschäftsführenden Vorstand“. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt.

Die Mitglieder des Vorstandes werden für die Dauer von drei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Sie bleiben jedoch bis zur mit der Neuwahl befassten Mitgliederversammlung im Amt. Die Wiederwahl ist zulässig.

Der Vorstandsvorsitzende der Stiftung Zollverein ist kraft Amtes Mitglied des Vorstandes und hat alle Rechte und Pflichten eines gewählten Vorstandsmitglieds, kann jedoch nicht in den „geschäftsführenden Vorstand“ des Vereins gewählt werden. Der Vorstandsvorsitzende der Stiftung Zollverein kann auf seinen Wunsch ein anderes Mitglied des Vorstandes der Stiftung Zollverein in den Vereinsvorstand delegieren.

Bei Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern während der Amtsperiode kann der Vorstand für die restliche Amtszeit Ersatzmitglieder berufen.

Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder erfolgt ehrenamtlich.

§ 10 Beschlussfassung des Vorstandes
Der Vorsitzende beruft den Vorstand mindestens zwei Mal im Jahr ein und leitet seine Sitzung. Die Einberufung hat schriftlich und mindestens acht Tage vor der Sitzung zu erfolgen.

Die Vorstandssitzung kann als Präsenzveranstaltung oder als virtuelle Versammlung stattfinden. Findet sie als virtuelle Versammlung statt, legt der/die Vorsitzende mit der Einberufung die technischen Einzelheiten fest.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Er fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Der Vorstand beschließt über die Verwendung der Fördermittel, insbesondere über die Verwendung von Spenden als Zustiftungen, Werbemaßnahmen und alle zur Erreichung des Zwecks der Gesellschaft notwendigen und sinnvollen Angelegenheiten.

Über die Beschlüsse des Vorstandes ist eine Niederschrift anzufertigen und vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter zu unterzeichnen.


§ 11 Aufgabe der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft. Ihrer Entscheidung unterliegen folgende Angelegenheiten:

  1. Wahl und evtl. Abberufung der Mitglieder des Vorstandes;
  2. Genehmigung der vom Vorstand zum Jahresabschluss alle drei Jahre aufzustellenden Geschäftsberichte;
  3. Entlastung des Vorstandes;
  4. Wahl von zwei Rechnungsprüfern;
  5. Satzungsänderungen;
  6. Auflösung der Gesellschaft.

§ 12 Einberufung der Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet ab 1. Januar 2001 mindestens in jedem 3. Kalenderjahr im 3. Quartal statt. Sie ist vom Vorsitzenden oder seinem Vertreter unter gleichzeitiger Bestimmung von Ort, Zeitpunkt und Tagesordnung einzuberufen. Die Einberufung hat schriftlich durch einfachen Brief bei Einhaltung einer Frist von möglichst 14 Tagen, mindestens sieben Tagen zu erfolgen. Die Tagesordnung hat auf jeden Fall die Punkte 1 – 4 des § 11 zu enthalten.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann der Vorstand jederzeit einberufen. Er muss sie einberufen, wenn mindestens 20 % der Mitglieder dies schriftlich beantragen.

Die Mitgliederversammlung kann als Präsenzveranstaltung oder als virtuelle Versammlung stattfinden. Findet sie als virtuelle Versammlung statt, legt der Vorstand mit der Einberufung die technischen Einzelheiten fest.

§ 13 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden der Gesellschaft oder seinem Stellvertreter geleitet.

Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst.

Jedes Mitglied hat eine Stimme, bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Bei Gesellschaften erfolgt die Vertretung durch das satzungsmäßig zur Vertretung berufene Organ oder einen von diesem schriftlich bevollmächtigten Vertreter.

Über die Art der Abstimmung entscheidet die Versammlung. Für die Beurkundung der Beschlüsse gilt § 10 Abs. 4 der Satzung sinngemäß.

§ 14 Wahl des Vorstandes
Die Mitglieder des Vorstandes werden durch Zuruf gewählt. Auf Antrag eines Mitgliedes ist schriftliche Wahl durchzuführen.

Zur Abberufung eines Vorstandsmitgliedes vor Ablauf seiner Wahlperiode ist eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder erforderlich.


§ 15 Satzungsänderung
Eine Satzungsänderung kann nur mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

§ 16 Auflösen der Gesellschaft
Über die Auflösung der Gesellschaft kann nur auf schriftlichen, mit Gründen versehenen Antrag, von 1/3 der Mitglieder oder auf einstimmigen Antrag des Vorstandes (§ 9 Abs. 1 und 2) von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Beschluss ist nur wirksam, wenn in der Mitgliederversammlung 2/3 der Mitglieder zugegen sind und von ihnen 3/4 zugestimmt haben. Sollte die Beschlussfähigkeit nicht erreicht werden, ist innerhalb eines Monats mit einer Frist von 14 Kalendertagen zu einer weiteren Mitgliederversammlung mit unveränderter Tagesordnung einzuladen, die unabhängig von der Zahl der Erschienenen in jedem Falle beschlussfähig ist, worauf in der Einladung hingewiesen werden muss.

Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an die Stiftung Zollverein, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§ 17 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Essen, 14.09.2022

Dr. Anneliese Rauhut
Vorsitzende

Vorstand

der Freunde Zollverein

Vorsitzende
Dr. Anneliese Rauhut

Stellvertretender Vorsitzender
Dr. Ludger Dohm

Schatzmeister
Hans-Henning Schäfer

Schriftführer
Georg Schwinning

Bärbel Bergerhoff-Wodopia
Arnd Fittkau
Dr. Daniela Grobe
Prof. Dr. Andreas Jacob
Prof. Dr. Dr. Thomas Olbricht
Stefan Prott
Prof. Dr. Ulrich Radtke
Ralf Schütte
Thomas Siepmann
Dr. Thomas Stauder

Ansprechpartner und Kontakt